AGB
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
AFE – Walczak, Am Hang 28, 44267 Dortmund
Geltungsbereich Allgemeines
1. Nachstehende Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle von uns übernommenen Aufträge in den Bereichen grafische Gestaltung, Werbung (Konzeptentwürfe und Fertigstellung), Fotosatz, Druckservice sowie für alle von uns durchgeführten Werk- und Dienstleistungen. Nicht betroffen sind Leistungen, welche zur Auftragserfüllung weitervergeben wurden, hierfür stehen die jeweiligen Erfüllungsgehilfen in der Pflicht.
2. Jegliche Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sowie die Fertigung von grafischen Gestaltungen, Fotoleistungen sowie Internetdienste jeglicher Form sind eigenständige Leistungen, die im Rahmen der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann gesondert in Rechnung gestellt werden können, soweit es zu einer weiteren Auftragserteilung hinsichtlich der Endgestaltung nicht kommt. Das gleiche gilt für Zusatzleistungen vorgenannter Art, die im Übrigen vom erteilten Gesamtauftrag nicht umfasst sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.
3. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Entwicklungskosten, Reisekosten, Spesen usw.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Rüstzeiten, Anfahrten, längere Telefongespräche oder Wartezeiten innerhalb einer terminlich vorgegebenen Zeit gelten als Arbeitszeit und werden pro angefangene Stunde berechnet.
4. Alle von uns berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Auftragserteilungen
1. Eine Auftragserteilung wird erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung wirksam, Kopien oder per E-Mail versendete Dokumente finden keinerlei Beachtung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen oder Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch unsere nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung oder Auftragsbestätigung bestätigt haben. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen, Plänen oder Kostenvoranschlägen besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Lieferung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder grafischen Materials.
2. Internetseiten, Zeichnungen, Fotomaterial, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken, grafisches Material, Fotos und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.
3. Vorkalkulationen oder Auskünfte über mögliche Größenordnungen von Preisen sind nicht bindend, es sei denn, es ist ausdrücklich im Vorhinein ein Honorar oder Preis schriftlich vereinbart worden. Gültig hierzu unsere aktuelle Preisliste.
Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und uns als Gestalter
1. Bestandteil der von uns geschlossenen Vertragsverhältnisse ist die Abtretung urheberrechtliche Nutzungsrechte soweit erforderlich an den Auftraggeber. Als Urheber bleiben wir alleinige Inhaber aller Verwertungsrechte an von uns erstellten Werken, grafische Gestaltungen, Konzeptionen, Entwürfen, Fotomaterial und Reinzeichnungen.
2. Wir übertragen dem Auftraggeber urheberrechtliche Nutzungsrechte zu dem vertraglich vereinbarten Zweck. Die Übertragung darüber hinausgehender Nutzungsrechte (Zum Beispiel: Räumlich, sachlich oder zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte.) bedarf einer besonderen Vereinbarung.
3. Die Weiterverwertung von uns erteilten Werke in anderen als den vertraglich vereinbarten Zusammenhängen sowie die Veränderung von uns erstellter Arbeiten ist untersagt, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Das gleiche gilt für die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte.
4. Jede Art von Vervielfältigung oder Reproduktion der von uns erstellten Werke, Entwürfe sowie Drucksachen bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht– einer ausdrücklichen, weiteren schriftlichen Vereinbarung.
5. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass wir nach Auftrag erstellte Werke als Belegstücke zur Eigenwerbung verwenden dürfen und wenn nicht zusätzlich vertraglich geregelt, weiter wirtschaftlich nutzen. Hierzu zählt auch, durch uns, die Veröffentlichen von jeglichem erstellten Fotomaterials (auch in abgeänderter Art und Form) und die weitere Verwendung für gewerblichen Eigenzwecken.
Anbieterkennzeichnung des Auftraggebers, gesetzlich geforderten Angaben und Inhalte von Websites und Werbemittel
1. Der Auftraggeber ist einzig verantwortlich für jegliche Inhalte und Texte.
2. Der Auftraggeber stellt dem Anbieter jegliche Texte (Impressumsangaben, Datenschutzangaben, Widerrufsbelehrungen etc.) zur Verfügung.
3. Vor oder nach Abnahme jeglicher Werke unabhängig der Art verpflichtet sich der Auftraggeber diese, eigenverantwortlich und zu seinen Lasten, juristisch zu prüfen um z.B. eventuellen Abmahnungen entgegenzuwirken.
4. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen und sonstigen Inanspruchnahmen, die Dritte aus möglichen Rechtsverletzungen geltend machen, frei.
Fälligkeit der Zahlung
Internetdienste:
Das vereinbarte Honorar und die sonstigen vereinbarten Entgelte sind von dem Auftraggeber nach der Erstellung und Freigabe der Testseite (durch den Auftraggeber) und deren Platzierung im Internet ohne Abzug zu zahlen.
1) Fotodienste:
Das vereinbarte Honorar und die sonstigen vereinbarten Entgelte sind von dem Auftraggeber nach der Erstellung des Fotomaterials ohne Abzug zu zahlen.
2) Grafikdienste:
Das vereinbarte Honorar und die sonstigen vereinbarten Entgelte sind von dem Auftraggeber nach der Erstellung des Grafikmaterials ohne Abzug zu zahlen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Dies gilt insbesondere für alle von uns gelieferten Werke, Drucksachen, Grafiken, Fotos, CDs und DVDs. Soweit weitergehende Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber bestehen, bleiben die von uns gelieferten Werke unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten.
1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Kündigung
1. Es gelten die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen, wenn diese nicht vertraglich und gesondert festgelegt wurde.
2. Wenn vertraglich andere als unter (1.) geltende Kündigungsfristen festgelegt wurden, sind diese als bindend anzusehen.
3. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so können wir das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt uns vorbehalten.
Gewährleistung, Mängelrügen
1. Mangelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes oder der von uns erstellten Arbeiten an den Auftraggeber bei uns eingegangen sein. Danach gilt das Werk als genehmigt und als vertragsgemäß und mängelfrei geschaffen.
2. Wir verpflichten uns, bei Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Schadensersatzansprüche gegen uns sind nur bei grob fahrlässigem Handeln oder Vorsatz möglich, der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
3. Dem Besteller werden zwei Änderungen an dem Werk ohne Entgelt eingeräumt. Nach diesen zwei Änderungen obliegt es dem Besteller vom Vertrag einseitig zurückzutreten. Jegliche Regreßansprüche Seitens des Bestellers entfallen, hierzu auch insbesondere eventuelle Beauftragungen anderer/weiterer Anbieter für eine Ersatzbeschaffung.
Layout, Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Kunde erkennt an, dass er kein Urheberrecht oder andere geistige Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten besitzt. Ein begrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Layouts und Texten etc. erwirbt der Kunde erst nach vollständiger Bezahlung der Entsprechenden Rechnungen.
Ausfall- und Aufwandshonorare
1. Wird ein Auftrag aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, nicht ausgeführt, so können wir, ohne dass es eines weiteren Schadensnachweises bedürfte, ein Ausfallshonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen. Wird ein angefangener Auftrag aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht uns das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von uns begonnen wurde.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus von uns nicht zu vertretenden Gründen überschritten (z.B. wegen mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers im Rahmen der Erstellung von Werbung, Nichtzurverfügungstellung von Druckvorlagen etc.), so können wir verlangen, dass sich das Honorar in einem angemessenen Verhältnis erhöht.
3. Soweit von uns Vorlagen, Grafiken, Muster, CDs etc. auf ausdrücklichen Wunsch eines Auftraggebers vor Erteilung eines Auftrages erstellt werden, berechnen wir hierfür ein angemessenes Aufwendungshonorar, auch dann, wenn es zur Auftragserteilung nicht mehr kommt.
4. Fototermine werden terminlich bestellt. Erscheint der Besteller nicht zum vorgegebenen Zeitpunkt zu einem Fototermin wird der in Vorkasse geleistete Betrag nicht rückerstattet und der Besteller hat keinen Anspruch an diesem. Erscheint der Besteller verspätet zu einem Fototermin, wird diese verspätete Zeit als zusätzliche Arbeitszeit berechnet.
5. Wird ein Fototermin auftragnehmerseitig nicht wahrgenommen, wird dem Auftraggeber sein in Vorkasse geleisteter Betrag voll erstattet. Weitere Regreßansprüche bestehen Seitens des Auftraggebers nicht.
6. Bei Arbeitsaufträgen mit monatlicher Stundenleistung ist diese ein Maximalwert, wird dieser zum jeweiligen Monatsende unterschritten erfolgt keine Gutschrift. Bei Überschreitung erfolgt die Abrechnung für diesen Arbeitseinsatz gem. Stundensatz unserer Preisliste. Ein sog. Sammelkonto ist nicht vorgesehen.
Haftung und Erfüllungsgehilfen, zufälliger Untergang
1. Wir verpflichten uns, die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Erfüllungsgehilfen mit größtmöglicher Sorgfalt auszusuchen. Eine weitergehende Haftung für diese Erfüllungsgehilfen übernehmen wir nicht.
2. Gehen von uns auftragsgemäß erstellte Werke aller Art trotz größter Sorgfalt unter, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so berührt dies unseren Honoraranspruch nicht; wir sind in diesem Fall zur Ersatzbeschaffung zu einem vom Auftraggeber zu zahlenden Selbstkostenpreis verpflichtet, es sei denn, dass der Auftraggeber den Untergang zu vertreten hat. Sollte es sich bei diesem Werk um ein Unikat handeln welches in seiner Art und Weise nicht 100% erneut zu fertigen ist, entfällt die Ersatzbeschaffung.
Rückgewähr von Gegenständen, an denen nur zeitweise Nutzungsrechte übertragen werden
Soweit wir Nutzungsrechte an von uns erstellten Werken, die nicht ausdrücklich und für den ständigen Gebrauch des Auftraggebers geschaffen worden sind, für einen bestimmten Zeitraum einräumen, sendet der Auftraggeber nach Verwendung dieser Werke sich hierauf beziehende Gegenstände unverzüglich und auf seine Kosten an uns zurück.
Zurückbehaltung, Aufrechnung
1. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
2. Ebenso ausgeschlossen ist die Aufrechnung mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen. Der Auftraggeber kann mit Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
3. Die Einrichtungskosten für die Domain etc. und Printprodukte sind vor Leistung in Vorkasse fällig.
4. Im Falle der Vertragskündigung behalten wir uns das Recht zur Berechnung von Verwaltungsgebühren vor.
5. Vorauszahlungen in jeglicher Form werden nicht rückerstattet, unabhängig der Vertragserfüllung insbesondere auch im Falle einer Vertragskündigung.
6. Bei Fototerminen werden 50% des Auftragsvolumes als Vorkassenleistung fällig.
7. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist Dortmund.
2. Gerichtsstand ist Dortmund, soweit der Kunde Kaufmann ist sowie in jedem Fall für das gerichtliche Mahnverfahren. Dies gleiche gilt, wenn der Kunde keinen inländischen Gerichtsstand hat.
3. Für alle Geschäfte gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Entgegenstehende AGB und Vertragsbedingungen
Soweit der Auftraggeber das von uns gefertigte Werk genehmigt bzw. bestellte Lieferungen annimmt und behält, erkennt er damit an, dass Allgemeine Geschäfts-liefer- und Zahlungsbedingungen, die zu den vorliegenden Geschäfts, Liefer- und Zahlungsbedingungen im Widerspruch stehen, unwirksam sind. Die Wirksamkeit vorliegender Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen wird durch die Übersendung eigener Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht berührt.
Salvatoresche Klausel
Sollte irgendeine der vorgenannten Bedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies nicht die wirksame Vereinbarung der übrigen vorgenannten Vertragsbedingungen.
Dortmund, 12.09.2006
1. Erweiterung und Änderung: 11.06.2013
Anhang: Preisliste
Stand: 11.06.2013
Alle von uns berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils bei Vertragsabschluß geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Grund und Aufnahmehonorar (*) |
1 Stunde |
178,50€ |
Bildbearbeitung, Basis (Kontrast, Farbe, Helligkeit) |
1 Stunde |
41,65 € |
Bildbearbeitung, Fine Art (z.B.: S/W, Cross Style, Sepia) |
1 Stunde |
94,01 € |
Bildbearbeitung Panorama |
1 Stunde |
142,80 € |
Mobile Blitzanlage (inklusive Auf- und Abbau) |
1 Stunde |
103,14 € |
Panoramabildaufnahmen (inklusive Auf- und Abbau, Justierung) |
1 Stunde |
95,20 € |
Fahrtkosten, Hin- und Rückfahrt (über 20 Km ab Dortmund/Stadtmitte) |
pro Kilometer |
1,19 € |
Bildnutzungsrechte |
auf Anfrage |
|
Internetseiten ohne Shopsysteme je nach Aufwand |
ab |
2.500 € |
Printmedien, Grafikarbeiten |
1 Stunde |
94,01 € |
(*) Warte- und Rüstzeiten vor Ort werden als Arbeitszeit berechnet.
1) Das Grund- und Aufnahmehonorar gilt als Berechnungsgrundlage für jedes Angebot. Auf diesem aufbauend, mit weiteren Leistungen, erfolgt die entsprechende Kalkulation.
2) Internet-, Foto- und Grafikarbeiten werden getrennt berechnet.
3) Pauschalenbildungen sind nicht möglich, wir berechnen grundsätzlich auf Stundenbasis.
4) Zusätzliche Kostenfaktoren: spezielle Retusche- und/oder zusätzliche Grafikbearbeitung, Visagistin, Spesen, Reise- Transport- und Hotelkosten, Printleistungen, Mietobjekte, Modelkosten usw..
DIESE PREISLISTE IST ALS ANHALT ZU SEHEN. JEGLICHE PROJEKTIERUNGEN WERDEN NACH ART, UMFANG UND LEISTUNG BERECHNET. HIER KANN ES ZU ABWEICHUNGEN BEZÜGLICH DIESER PREISLISTE KOMMEN.